Häufig gestellte Fragen
Steuersatz Österreich für alle Kunden
Zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren
SD WIN erfüllt alle Bedingungen für eine korrekte Verrechnung der Steuern, dafür stehen unterschiedliche Steuersätze (gehören dann bei den Artikel zugeordnet), und natürlich auch unterschiedliche Steuerarten (gehört bei der Adresse zugeordnet, kann aber im Dokument fallweise geändert werden), dazu.
Vorgaben:
Vorgaben:
- 1. Natürlich gehen wir davon aus, dass ein in Österreich ansässiges Unternehmen hauptsächlich Inländer als Kunden hat und geben deshalb bei der Adressen-Neuanlage bereits die Steuerart 10 vor, also Inländer mit der Ausweisung des im Artikel angelegten Steuersatzes auf dem Dokument.
- 2. Wenn Sie einen EU-Bürger in den Stammdaten anlegen, welcher KEINE UID Nummer hat und eine Berechnung mit der österreichischen Steuer erfolgen soll, dann ordnen Sie in den Stammdaten die Steuerart 30 zu. Damit wird in der Rechnung die korrekte österreichische Mehrwertsteuer berechnet und angezeigt. .
- 3. Wenn der EU-Bürger ein Unternehmen und damit eine UID Nummer hat, also z.B. ein Deutsches Unternehmen ist, und somit Anspruch auf eine Verrechnung ohne die Steuer hat, dann ordnen Sie die Steuerart 20 zu
- 4. Wenn Sie einen EU-Ausländer haben, dann nehmen Sie ebenfalls die Steuerart 30 in den Stammdaten, damit wird grundsätzlich keine österreichische Steuer ausgewiesen.
Erstellen Sie eine Rechnung für einen EU-Ausländer und die österreichische Steuer soll ausgewiesen werden, dann ordnen Sie in der Rechnung/Kopfdaten/Lieferadresse eine beliebige österreichische Adresse zu. Damit ist die Leistung/Lieferung in Österreich erbracht und der österreichische Steuersatz des/der Artikel kommt zum Einsatz.
- 5. Mit dieser Vorgangsweise sind die Adressen korrekt angelegt, ist eine Berechnung der Steuer nach österreichischen Recht notwendig, dann muss nur bei den EU-Ausländern im Dokument in den Kopfdaten eine österreichische Lieferadresse hinterlegt werden.
- 6. Für weitere Detailfragen wenden Sie sich an Ihren Händler/Betreuer