Der Einfachheit halber wird nachstehend das Unternehmen Alexander Denz, EDV Dienstleistungen und Softwareprogramme als DENZ EDV genannt. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von der DENZ EDV gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Ebenfalls und subsidiär sind die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft "allgemeinen Bedingungen für EDV Dienstleister in der Informationstechnologie" dem Kunden durch Aushang im Geschäftslokal bzw. durch die Dokumentation im Internet auf www.sd-win.com bekannt. Alle anderen besonderen Bedingungen für die DENZ EDV bei einer Zusatzprogrammierung auf individueller Ebene sind im jeweiligen Auftrag ausformuliert. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, so insbesondere jene des Konsumentengesetzes, bleiben unberührt. Für den Fall der gänzlichen oder teilweisen Schutzungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sind jene gesetzlichen Regelungen heranzuziehen, die der ungültigen Bestimmung ihrem Sinn und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommen. Der Kunde unterwirft sich diesen AGB für alle Geschäfte mit der DENZ EDV. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform. Die AGB des Kunden sind auf Vertragsverhältnisse mit der DENZ EDV nicht anwendbar. Spezielle Einkaufsbedingungen, bzw. EDV Dienstleistungen im Bereich der Programmierung, die von Kundenseite wann auch immer als Bedingung für eine Auftragserteilung bzw. -annahme durch die DENZ EDV vorgegeben werden, gelten als null und nichtig, es sei denn, sie werden von der DENZ EDV mit separater Gegenzeichnung und mit Hinweis auf dieselben ausdrücklich bestätigt. Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch die Übermittlung per Telefax, eine Zustellung per Emailversand wird in dieser Hinsicht als nicht gültig erklärt. Schadenersatzansprüche gegen DENZ EDV können immer nur im Falle groben Verschuldens oder Vorsatzes geltend gemacht werden. Sollten die Allgemeinen Vorschriften der AGB im Widerspruch zu den folgenden besonderen Bestimmungen stehen, gehen die besonderen Bestimmungen jedenfalls vor.
2. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
Angebote von der DENZ EDV haben hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwei Wochen ab Angebotsdatum Gültigkeit, außer der Gültigkeitszeitraum wird beim Angebot extra verkürzt oder verlängert. Alle hier angeführten Preise und Zahlbeträge verstehen sich zzgl. des jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes, außer der Preis wird als Bruttopreis angegeben, dann enthält dieser 20% Mehrwertsteuer. Der Vertrag kommt erst durch den unterfertigten schriftlichen Auftrag oder die schriftliche Angebotsannahme des Kunden und der Annahme von der DENZ EDV zustande. Die Bestellung hat unter exakter Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des Namens und der Rechnungsadresse zu erfolgen. Spätere Wünsche des Auftraggebers auf Änderungen der Rechnungsadresse können innerhalb von sieben Werktagen berücksichtigt werden.
3. Preise
Alle von der DENZ EDV genannten Preise verstehen sich ab dem Lager DENZ EDV exklusive Versandkosten (z.B. für Transport und Versicherung) und ARA-Kosten. Die DENZ EDV ist berechtigt ortsübliche Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen zu verrechnen. Die DENZ EDV ist berechtigt, für diese Nebenkosten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Haben sich zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung an den Kunden von der DENZ EDV nicht zu vertretende Preisveränderungen ergeben, ist die DENZ EDV berechtigt, diese bis maximal 10% des Gesamtnettoauftrages dem Kunden weiterzuverrechnen. Sind diese gegenüber dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um mehr als 10% höher und begehrt die DENZ EDV diesen Mehrbetrag, steht dem Kunden das Recht zum schriftlichen Vertragsrücktritt zu. In dem Fall sind wechselseitige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ändert sich die Währungsparität des Euros um mehr als 3% gegenüber der Währung eines Lieferlandes, ist die DENZ EDV berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber unter Ausschluss des Rücktrittsrechts in voller Höhe weiterzuverrechnen. Bei Kleinmengen wird ein angemessener Mindermengenzuschlag verrechnet. Preislisten von der DENZ EDV gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtümer, bzw. Druckfehler. Allgemeine Dienst- und Supportleistungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile), in Rechnung gestellt. Die geringste Verrechnungseinheit beträgt 15 Min. Supportleistungen, egal ob es sich um eine persönliche Leistung vor Ort oder um eine telefonische Hotlineleistung handelt. Wegzeiten werden ebenfalls laut gültiger Preisliste verrechnet, wobei auch hier die Verrechnungseinheit 15 Min im Minimum beträgt.
4. Lieferung, Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Für Lieferverzögerungen, für die die Lieferanten von der DENZ EDV verantwortlich sind, trägt der Kunde. Der Vertragsrücktritt (sofern die Lieferverzögerung nicht mehr als 8 Wochen beträgt), ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen die DENZ EDV, die sich auf nicht von der DENZ EDV zu vertretende Umstände stützen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Bei Lieferungsverzögerungen, die die DENZ EDV zu vertreten hat, hat der Kunde jedenfalls schriftlich eine vierwöchige Nachfrist zu setzen, bevor er den Vertragsrücktritt erklärt. Teillieferungen sind zulässig. Die DENZ EDV behält sich vor, am Vertragsgegenstand Änderungen vorzunehmen, wenn weder die Leistung des Kaufgegenstandes noch die Sicherheitsanforderung beeinträchtigt wird, es sei denn, dem Kunden kommt es gerade auf die Lieferung wie vereinbart an und er hat diesen Umstand der DENZ EDV schriftlich bekannt gegeben. Die Lieferung von der DENZ EDV hat jedenfalls dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des Kunden zu entsprechen. Dieser Absatz gilt nicht für Händlerkunden. Höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden die DENZ EDV für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist die DENZ EDV berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die DENZ EDV erklärt, dass die Bonität des Kunden Vertragsgrundlage und somit ein für die DENZ EDV jedenfalls wichtiger Umstand ist. Falls nach Vertragsabschluss die Bonität beeinträchtigt wird oder es sich herausstellt, dass die Bonität bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon nicht mehr gegeben war, ist die DENZ EDV berechtigt, jede angemessene Sicherheit für die Vertragserfüllung durch den Kunden zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bis zur Beibringung solcher Sicherheiten ist die DENZ EDV nicht zur Leistung verpflichtet. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem bekannt werden fehlender Bonität bis zur angemessenen Sicherheitsleistung durch den Kunden unterbrochen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist die Niederlassung von DENZ EDV, bei welcher der Vertragsabschluss getätigt wurde. DENZ EDV übernimmt die Versendung der Ware zum Kunden auf dessen Kosten, entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Leute. Alle Produkttransporte, die von Dritten oder dem Kunden selbst durchgeführt werden, erfolgen auf Kosten sowie auch auf Risiko des Kunden. Die DENZ EDV ist berechtigt, Transportunternehmen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu ortsüblichen Preisen zu beauftragen (Direktverrechnung zwischen Kunde und Transporteur). Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei der DENZ EDV nachweislich schriftlich zu melden.
5. Installation
Die DENZ EDV haftet nicht für Qualitätsmängel gelieferter Produkte hinsichtlich des vom Kunden gewählten Verwendungsortes oder der technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung geschaffen hat. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Verwendung der von der DENZ EDV gelieferten Produkte zu schaffen. Von der DENZ EDV erbrachte Beratungsleistungen für die Schaffung in der kundenseitigen technischen/räumlichen Voraussetzungen zur Verwendung gelieferter Produkte werden gesondert in Rechnung gestellt, auch wenn sie vom Anbot nicht umfasst sind. Mit Inanspruchnahme solcher Beratungsleistungen erteilt der Kunde den Beratungsauftrag.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung innert 8 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen, außer es wurden beim Auftrag andere Konditionen festgelegt und diese wurden auch schriftlich festgehalten. Die DENZ EDV ist berechtigt, eine angemessene Vorausleistung des Kunden in der Höhe von bis zu 50% der Gesamtauftragssumme zu begehren und bei jeder Teillieferung oder –Leistung Rechnung zu legen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von der DENZ EDV ist nicht gestattet, außer eine besondere Vereinbarung liegt schriftlich vor. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen von der DENZ EDV gegen den Kunden - auch wenn diese aus anderen Verträgen herrühren -angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam. Die DENZ EDV ist berechtigt Kundenkonten als Kontokorrentkonten zu führen und vierteljährlich die aus dem aushaftenden Saldo resultierenden Verzugszinsen und Mahnspesen zuzuschlagen.
7. Zinsen, Zahlungsverzug
Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die DENZ EDV berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% sowie Mahnspesen im ortsüblichen Ausmaß zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Mahn- und Inkassospesen des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eines anderen vergleichbaren Institutes zu ersetzen. Nebenkosten der hier beschriebenen Art stellen eine Vertragsschuld des Kunden dar. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die DENZ EDV berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Verzug behoben ist, oder unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Teilzahlung Terminverlust ein und die gesamte Forderung wird mit Eintritt des Terminverlustes zur Zahlung fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen (inkl. aller Nebenkosten) der DENZ EDV, gleich aus welchem Geschäftsfall, bleiben gelieferte Produkte im uneingeschränkten Eigentum von der DENZ EDV. Die DENZ EDV ist berechtigt unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte bis zur Bezahlung aller Ihrer Forderungen (samt Nebenkosten), sicherzustellen. Gleiches gilt wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, sowie wenn der Kunde seine Zahlungen an die DENZ EDV faktisch eingestellt hat oder er einen außergerichtlichen Ausgleich anstrebt. Der Kunde verzichtet auf die Einbringung von Besitzstörungsklagen und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die DENZ EDV auf Grund solcher Sicherstellungen. Die Sicherstellung der Ware ist kein Vertragsrücktritt.
9. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie bei Software
9.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der DENZ EDV alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen kostenfrei zu ermöglichen hat. 9.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der DENZ EDV zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der DENZ EDV durchgeführt.
9.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der DENZ EDV gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
9.4 Ferner übernimmt die DENZ EDV keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Konfigurations- und Lagerbedingungen sowohl hinsichtlich der Hard- als auch der System- und anderer Software) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
9.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die DENZ EDV.
9.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
9.7. Für die Sicherung der Software (Backup der Datenbank, Vorlagen oder anderen Programmteilen) ist der Auftraggeber verantwortlich. DENZ EDV übernimmt keine Haftung sollten Daten aufgrund von mangelnder Sicherung verloren gehen.
10. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie bei Hardware
Der Kunde hat die von DENZ EDV gelieferte Ware umgehend, längstens innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und Beschädigungen bzw. Mängel oder das ungerechtfertigte Abweichen der Lieferung von der Bestellung nachweislich schriftlich der DENZ EDV anzuzeigen. Im Falle des Weiterverkaufes von Waren in fabrikmäßiger Originalverpackung durch einen Händlerkunden ist dieser verpflichtet, die DENZ EDV eine derartige Anzeige binnen 48 Stunden nach Übergabe der Ware an seinen Kunden zu übersenden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit in derselben Weise anzuzeigen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware als genehmigt. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, der DENZ EDV alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Kunde hat jedenfalls eine Nachfrist zur Verbesserung, Austausch oder Nachtrag des Fehlenden zu setzen, deren Angemessenheit zumindest 3 Wochen beträgt, jedenfalls aber nicht kürzer sein darf als die Lieferfrist, die der DENZ EDV bei Bestellung bei Dritten unterliegt. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften bei Auslieferung von Neuprodukten. Bei Auslieferung von Gebrauchtprodukten erfolgt die Übernahme unter Verkürzung des Gewährleistungsanspruchs auf maximal 12 Monate, sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Der Kunde verzichtet mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf das Recht zur Geltendmachung von Mängelfolgeschäden. Solche können überhaupt nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz von der DENZ EDV wirksam geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an gelieferten Produkten durch den Kunden selbst oder durch Dritte Eingriffe vorgenommen wurden, eventuell vorhandene Garantiesiegel verletzt werden, an Geräten Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers) fehlen oder (z.B. bei RAMs) spezielle Kennzeichnungen entfernt wurden, sowie bei Verwendung von nicht für das Produkt vorgesehenen Verbrauchsmaterial (insbesondere Tintenpatronen, Toner, Trommeln, etc..).Garantievereinbarungen können gesondert schriftlich getroffen werden, erstrecken sich aber keinesfalls auf Lampen, Glasteile, Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verbraucht werden bzw. verschleißen oder regelmäßig erneuert werden müssen. Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von gesondert vereinbarten Garantieleistungen. Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die Lieferung ausführende Geschäftsstelle von der DENZ EDV bzw. die von der DENZ EDV genannte Servicestelle, Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Erbringung von Gewährleistung oder Garantieleistung beim Kunden geht die Weg Zeit zu Lasten des Kunden, wenn nicht Vor-Ort-Garantie beim Kauf vereinbart und verrechnet wurde. Der Anspruch des Kunden auf Gewährleistung ist nicht übertragbar. Der Anspruch des Kunden auf Garantieleistungen ist nur übertragbar, wenn der Kunde ein von der DENZ EDV zur Weiterveräußerung der Ware autorisierter Händler ist.
11. Wartung und Kündigung
Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragspartner ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist, zu jedem Jahresende, ohne Angabe von Gründen aufzukündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch ein Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt vorbehalten. Ein Grund dafür besteht, wenn der Anwender sich trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung und Terminsetzung mindestens drei Monate im Zahlungsverzug befindet oder einer der Vertragspunkte vom Auftraggeber nicht eingehalten wird. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Haftung und Schadenersatz
Die DENZ EDV haftet für Schäden immer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des Nettoauftragswertes. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Endverbraucher den Schaden erleidet. Für den Fall des Weiterverkaufs eines von der DENZ EDV gelieferten Produkts verpflichtet sich der Kunde, diese Bestimmungen auf den Käufer zu überbinden.
13. Gefahrenübergang
Die DENZ EDV trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der zu liefernden Ware bis zum Zeitpunkt der Versendung, bei eigener Lieferung durch die DENZ EDV bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder einen mit dem weiteren Transport beauftragten Dritten. Ab diesem Zeitpunkt trägt alle Risiken der Kunde.
14. Schulungen
Die Abhaltung von Schulungen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfolgt in deutscher Sprache (Vortrag und Unterlagen). Die DENZ EDV sagt ausdrücklich nicht die Erreichung des Schulungszieles durch die Teilnehmer zu, da diese Erreichung nicht im Einfluss von der DENZ EDV, sondern im Einfluss und Verständnis der Teilnehmer liegt. Zugesagt wird lediglich die Erbringung der in gesondertem Vertrag zu vereinbarenden Schulungsleistungen. Die DENZ EDV ist berechtigt, sich für Schulungen dritter Unternehmen zu bedienen. Die Preisgestaltung bleibt der gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Nehmen mehr als 3 Personen an der Schulung teil, kann ab dem vierten Teilnehmer für jeden Teilnehmer ein Zuschlag von 5% verrechnet werden. Schulungsunterlagen sind von diesen Honorarsätzen nicht umfasst. Für Wegzeiten gilt Punkt "4.Preise". Die kleinste Verrechnungseinheit bei Schulungen ist eine Stunde.
15. Exportlieferungen
Der Verkauf oder die Verbringung von im Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten ins Ausland bedarf der schriftlichen Zustimmung von der DENZ EDV. Produkte die außerhalb der EU exportiert werden sollen, müssen zu 100% im Voraus mittels Banküberweisung bezahlt werden. Nach Eingang dieser Zahlung werden die Produkte unverzüglich versendet.
16. Schutzrecht
Das Urheberrecht an den von der DENZ EDV zur Verfügung gestellten Vertragsprodukten steht ausschließlich der DENZ EDV bzw. dem Urheberrechtsinhaber zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte, die auf den Vertragsprodukten angebracht sind, zu beseitigen oder unkenntlich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsprodukte nur für den Vertragszweck zu nutzen und das Urheberrecht in jeder Weise zu schützen, es also insbesondere zu unterlassen, die Vertragsprodukte zu ändern und/oder zu kopieren.
17. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten EDV- mäßig erfasst und verarbeitet werden
18. Schlussbestimmungen
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, mit Ausnahme des UN- Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in 6700 Bludenz als vereinbart.